AGB des Reisevermittlers
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adler Modemärkte GmbH für die Reisevermittlung über die Internetplattform www.adlerreisen.de (AGB Reisevermittler)
- Regelungsgegenstand
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der Adler Modemärkte GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder “Reisevermittler” genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Kunde“ genannt). Der Reisevermittler ist für den Kunden aufgrund eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (“Reisevermittlungsvertrag”) tätig. Die AGB Reisevermittler ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
- Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf den Reiseveranstalter und dessen AGB wird im jeweiligen Angebot, d.h. im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Reisedetailseite bzw. bei telefonischer Buchung in jedem Fall vor Abschluss des Buchungsvorgangs, hingewiesen. Zudem finden Sie die AGB der Reiseveranstalter auf unserer Website unter „AGB Reiseveranstalter”.
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der Adler Modemärkte GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder “Reisevermittler” genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Kunde“ genannt). Der Reisevermittler ist für den Kunden aufgrund eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (“Reisevermittlungsvertrag”) tätig. Die AGB Reisevermittler ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
- Vertragsschluss und anwendbare Vorschriften
- Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
- Der Reisevermittlungsvertrag kann online über unsere Webseite www.adlerreisen.de oder telefonisch beim jeweiligen Reiseveranstalter abgeschlossen werden. Die Internetangebote sind keine Angebote im rechtlichen Sinne und stellen kein verbindliches Vertragsangebot des Reisevermittlers und/oder des jeweiligen Reiseveranstalters dar. Vielmehr bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an, indem dieser die erforderlichen Daten in das Online-Buchungsformular eingibt und die Buchung durch Absendung an den jeweiligen Reiseveranstalter abschließt. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, die Angebotsabgabe telefonisch vorzunehmen. Wird der Reisevermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (Online-Buchungsformular) erteilt, so wird dem Kunden der Eingang des Auftrags unverzüglich ebenfalls auf elektronischem Weg bestätigt. Mit dieser Eingangsbestätigung erfolgt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags.
- Eine Buchung kann nur durch Personen erfolgen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die buchende Person gilt als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.
- Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Reiseveranstalters zu Stande. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere deren Geschäftsbedingungen und AGB. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten ohne besondere Vereinbarung oder besonderen Hinweis auf gesetzlicher Grundlage die von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife beispielsweise Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB), Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn und des Tarifverzeichnisses für den Personenverkehr.
- Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
- Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte und Hinweise
- Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser AGB Reisevermittler, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört nicht die Übergabe der Reiseunterlagen, da diese direkt dem Kunden vom vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) übermittelt werden. Der Reisevermittler wird Informationen und notwendige Auskünfte gleichwohl an den Kunden weiterleiten, sofern ihm solche vorliegen.
- Der Reisevermittler wird den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen informieren, sofern es sich bei der vermittelten Reiseleistung um eine Pauschalreise handelt.
- Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir als Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden zustande.
- Ohne ausdrückliche besondere Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler mit Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bzgl. Auskünften über die Verfügbarkeit der vom vermittelten Reiseunternehmen zu vermittelten Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
- Der Reisevermittler ist auch nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten, es sei denn hierüber wurde eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden geschlossen.
- Mögliche Sonderwünsche des Kunden, insbesondere solche, die über die Leistungsbeschreibung des zu vermittelten Reiseangebots hinausgehen oder davon abweichen, nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an das zu vermittelnde Reiseunternehmen entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen und diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an das Reiseunternehmen zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Im Regelfall werden Sonderwünsche des Kunden nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseunternehmens (Reiseveranstalters) zum Inhalt der Vertragsverpflichtungen des Reiseunternehmens werden.
- Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser AGB Reisevermittler, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört nicht die Übergabe der Reiseunterlagen, da diese direkt dem Kunden vom vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) übermittelt werden. Der Reisevermittler wird Informationen und notwendige Auskünfte gleichwohl an den Kunden weiterleiten, sofern ihm solche vorliegen.
- Plichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
- Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Reisevermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers ausgehändigt werden.
- Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Fluggast und der jeweiligen Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr sowie des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“) und die nachfolgenden Verordnungen der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
- Es wird dem Kunden empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen der ausführenden Fluggesellschaft oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
- Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Reisevermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers ausgehändigt werden.
- Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstalter)
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber den vermittelten Leistungsträgern, insbesondere bei Pauschalreisen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie bei Beförderungsverträgen gegenüber der Fluggesellschaft, innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler als auch gegenüber dem Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) geltend machen will.
- Gewährleistungsansprüche des Kunden betreffend die einzelnen Reiseleistungen sind gegenüber dem jeweiligen Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) geltend zu machen.
- Im Zusammenhang mit Kundenreklamationen oder einer sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
- Unbeschadet dessen wird der Reisevermittler den jeweiligen Reiseveranstalter unverzüglich von Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. Übernimmt der Reisevermittler in diesem Zusammenhang die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
- Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen und/oder einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber den vermittelten Leistungsträgern, insbesondere bei Pauschalreisen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie bei Beförderungsverträgen gegenüber der Fluggesellschaft, innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler als auch gegenüber dem Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) geltend machen will.
- Zahlungen und Inkasso
- Der Reisevermittler wird keine Anzahlungen oder sonstigen Zahlungen gemäß den Reise- und Zahlungsbestimmungen der jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen verlangen und auch nicht entgegennehmen.
- Der Kunde erhält im Rahmen des Buchungsvorgangs Kenntnis von den AGB des jeweiligen Reiseunternehmens (Reiseveranstalters). Die AGB des Reiseveranstalters enthalten auch Bedingungen über die jeweiligen Zahlungsmodalitäten. Bei telefonischen Buchungen wird der Kunde vor Abschluss des Buchungsvorgangs über die Zahlungsmodalitäten informiert.
- Der Reisevermittler wird keine Anzahlungen oder sonstigen Zahlungen gemäß den Reise- und Zahlungsbestimmungen der jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen verlangen und auch nicht entgegennehmen.
- Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Selbständige Vergütungsansprüche von des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bestehen nicht. - Reiseunterlagen
- Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigungen, Flugtickets, Hotel-Voucher sowie sonstige Unterlagen bzgl. der gebuchten Reise) übermittelt das jeweils vermittelte Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) nach Vertragsschluss sowie Bezahlung des Reisepreises direkt an den Kunden. Dies erfolgt regelmäßig per E-Mail und/oder Post.
- Den Kunden trifft die Pflicht, die zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Bei Abweichungen sind diese unverzüglich dem jeweiligen Reiseveranstalter anzuzeigen.
- Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigungen, Flugtickets, Hotel-Voucher sowie sonstige Unterlagen bzgl. der gebuchten Reise) übermittelt das jeweils vermittelte Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) nach Vertragsschluss sowie Bezahlung des Reisepreises direkt an den Kunden. Dies erfolgt regelmäßig per E-Mail und/oder Post.
- Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
- Handelt es sich um eine vom Reisevermittler vermittelte Pauschalreise, unterrichtet der Reisevermittler und/oder der jeweilige Reiseveranstalter den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
- Der Reisevermittler ist bemüht die jeweiligen Einreisebestimmungen für die Angebote online anzuzeigen. Bei telefonischen Buchungen kann auf die jeweiligen aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes verwiesen werden.
- Hinsichtlich Information über Zollvorschriften, gesundheitsbezogene Einreisevorschriften oder Vorsorgemaßnahmen sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
- Der Reisevermittler wird auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung zur Minimierung des finanziellen Risikos bei Stornierungen hinweisen. Darüber hinaus ist der Reisevermittler grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kunden über Reiseversicherungen (bspw. Reisekranken-, Reiseabbruchsversicherung) zu informieren.
- Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Pass- und Visabestimmungen, Ein- und Ausreisebestimmungen und die jeweiligen Gesundheitsbestimmungen, von ihm eingehalten werden. Sofern nicht abweichend ausdrücklich vereinbart, umfasst dies auch die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente durch den Kunden in eigener Verantwortung. Der Reisevermittler ist grundsätzlich nicht verantwortlich für die Beschaffung und haftet auch nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und den rechtzeitigen Zugang dieser, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
- Handelt es sich um eine vom Reisevermittler vermittelte Pauschalreise, unterrichtet der Reisevermittler und/oder der jeweilige Reiseveranstalter den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
- Rücktritt, Umbuchung und Vertragsübertragung
- Der Kunde kann nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzreisenden benennen. Die Voraussetzungen (einschließlich etwaiger Stornokosten) für den Rücktritt oder die Benennung eines Ersatzreisenden richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen vermittelten Reiseunternehmens (Reiseveranstalter). Etwaige Vertragsänderungswünsche, insbesondere auch die Benennung eines Ersatzreisenden, sind daher direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter zu richten. Die Kontaktadresse des entsprechenden Reiseveranstalters finden Sie in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung, den sonstigen Reiseunterlagen oder den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
- Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen Stornierungen und Umbuchungen des Fluggastes/Kunden ausgeschlossen oder mit hohen Stornokosten verbunden sein können. Insbesondere können gegebenenfalls nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren erstattungsfähig sein. Nähere Informationen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Reise- bzw. Flugbeförderungsunternehmens.
- Der Kunde kann nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzreisenden benennen. Die Voraussetzungen (einschließlich etwaiger Stornokosten) für den Rücktritt oder die Benennung eines Ersatzreisenden richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen vermittelten Reiseunternehmens (Reiseveranstalter). Etwaige Vertragsänderungswünsche, insbesondere auch die Benennung eines Ersatzreisenden, sind daher direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter zu richten. Die Kontaktadresse des entsprechenden Reiseveranstalters finden Sie in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung, den sonstigen Reiseunterlagen oder den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat für ihn erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers, insbesondere aus Sicht des Kunden fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Auskünfte sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen) unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und dem Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat hierzu die ihm vom vermittelten Reiseunternehmen übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Der positiven Kenntnis über einen Mangel oder die Unvollständigkeit steht eine grob fahrlässige Unkenntnis aufgrund unterlassener Überprüfung gleich.
- Unterlässt ein Kunde die Anzeige nach Ziff. 11.1., entfallen seine Ansprüche, wenn die Anzeige aufgrund Verschuldens des Kunden unterbleibt und soweit der Reisevermittler nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer und rechtszeitiger Anzeige nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige des Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Schadensminderung ermöglicht hätte (z.B. durch Umbuchungen, Zusatzbuchungen, kostenlose Stornierungen gegenüber dem Reiseunternehmen oder entsprechende Kulanzlösungen des vermittelnden Reiseveranstalters).
- Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht: (i) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren, und (ii) bei sonstigen Schadensersatzansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen, und (iii) bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Etwaige Mängelanzeigen hinsichtlich der Vermittlungsleistung des Reisevermittlers entbinden den Kunden nicht von der vertraglich und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zu Mängelanzeige gegenüber dem jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) hinsichtlich mangelhafter Reiseleistungen.
- Der Kunde hat für ihn erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers, insbesondere aus Sicht des Kunden fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Auskünfte sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen) unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und dem Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat hierzu die ihm vom vermittelten Reiseunternehmen übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Der positiven Kenntnis über einen Mangel oder die Unvollständigkeit steht eine grob fahrlässige Unkenntnis aufgrund unterlassener Überprüfung gleich.
- Haftung des Reisevermittlers und Haftungsbeschränkungen
- Der Reisevermittler haftet nicht für den tatsächlichen Eintritt des Vermittlungserfolges, d.h. für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstaltern). Anderes gilt nur, wenn der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung übernommen hat.
- Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel der Leistungserbringung und Schäden, die dem Kunden in Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistung selbst haftet das jeweilige Reiseunternehmen (Reiseveranstalter). Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers. Der verantwortliche Reiseveranstalter (einschließlich postalischer Anschrift) wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs jeweils angezeigt bzw. mitgeteilt.
- Die auf der Webseite www.adlerreisen.de angezeigten Angebote sind jeweils nur begrenzt verfügbar. Der Reisevermittler übernimmt keinerlei Gewähr für die Verfügbarkeit der Reiseleistungen zum Buchungszeitpunkt oder für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit sonstiger Angaben und Inhalte Dritter. Die auf der Webseite www.adlerreisen.de angezeigten Angaben basieren auf den Angaben der jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstalter).
- Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlungspflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt, z.B. wenn dem Reisevermittler fehlerhafte Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handelsüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. In diesen Fällen haftet er für das Kennenmüssen derartiger Umstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung des Reisevermittlers für Schäden des Kunden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind: (i) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. Kardinalpflichten); und (ii) die Haftung für Schäden des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen; und (iii) die Haftung des Reisevermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen.
- Der Reisevermittler haftet nicht für den tatsächlichen Eintritt des Vermittlungserfolges, d.h. für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstaltern). Anderes gilt nur, wenn der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung übernommen hat.
- Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Diese Streitbeilegungs-Plattform finden Sie unter dem externen Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
- In diesem Zusammenhang ist der Reisevermittler verpflichtet, Sie auf unsere E-Mailadresse adlerreisen@adler.de hinzuweisen. Wir sind immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus haben wir uns entschieden, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Hierzu sind wir auch nicht verpflichtet.
- Angaben zu Ihrem Vertragspartner: Adler Modemärkte GmbH, Industriestraße Ost 1-7, 63808 Haibach, Deutschland.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Diese Streitbeilegungs-Plattform finden Sie unter dem externen Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland hat, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart. Gleiches gilt für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit (i) sich aus vertraglich nicht abdingbaren internationalen Bestimmungen, die auf den vorliegenden Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder (ii) auf den vorliegenden Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen des Mitgliedstaates der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
- Diese AGB Reisevermittler beinhalten alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor, diese AGB Reisevermittler mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern ohne den Kunden hierüber informieren zu müssen. Auf der Webseite www.adlerreisen.de findet der Kunde die jeweils aktuelle Version der AGB Reisevermittler. Durch die weitere Benutzung der Webseite nach einer Änderung stimmt der Kunde den Änderungen zu.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Reisevermittler ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB Reisevermittler im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 21.02.2022